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Schüler und Lehrer der Wirtschaftsschule begemann e.V. aus München-Pasing bloggen hier über das Schulleben!

Montag, 19. November 2012

Was ist der rechtliche Hintergrund das Schulgelände in der Mittagspause nicht zu verlassen?

Es ist eine große Diskussion und Aufregung vorhanden durch die, für Schüler immer noch offene Frage, ob man das Schulgelände in der Mittagspause nun verlassen darf oder nicht? Nach ausreichender Recherche habe ich nun die Antwort. Das Schulgelände ist NICHT zu verlassen! Dies hat den Hintergrund dass derjenige, der das Schulgelände verlässt, nicht mehr über die Schule oder Krankenversicherung versichert ist. Denn die Schule haftet nur bei Unfällen die auf dem Schulgelände passieren (Beinbruch etc.) Falls sich jemand vom Schulgelände entfernt und sich dann beispielsweise das Bein bricht werden Krankenhaus-, Arzt- und Behandlungskosten, weder von der Schule noch von der Unfallschutzversicherung der betroffenen Person übernommen. Larissa Holzapfel, 10 b

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